
Öffnungszeiten
15:00 – 18:00
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Kontakt
Telefon:
0251 29 33 29
Fax:
0251 270 40 80
E-Mail:
kontakt@praxis-kreuzviertel.de
Unser Service
Gesucht – ab sofort, gerne in Vollzeit!
Medizinische
Fachangestellte
Unsere Gemeinschaftspraxis im Kreuzviertel wächst und wir suchen Verstärkung für unser Team.
Ob mit oder ohne Berufserfahrung – wichtig ist uns, dass du einen Blick fürs Ganze hast, gerne im Team arbeitest und dich auf den Kontakt mit unseren Patientinnen und Patienten freust.
Bewirb dich jetzt über kontakt@praxis-kreuzviertel.de
m / w / d
Vollzeit
ab sofort
Das erwartet dich bei uns:

Übertarifliche Bezahlung

Ein offenes, wertschätzendes Miteinander

Strukturierte Einarbeitung

Abwechslungsreiche Aufgaben

Flexibel geteilte Arbeitsbereiche

Frisches Obst, Gemüse und Wasser für alle

Schöne Praxisräume in zentraler Lage

13. Monatsgehalt
Termin

Wir möchten nach Möglichkeit Wartezeiten vermeiden. Bitte vereinbaren Sie daher immer einen Termin telefonisch unter 0251 29 33 29, auch wenn Sie sich wegen einer akuten Erkrankung vorstellen möchten.
Bei Notfällen stehen wir selbstverständlich sofort zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns mit, ob es sich um eine kurze Anfrage oder ein längeres Gespräch handelt, damit wir den Termin besser planen können. Sollte Ihnen etwas dazwischenkommen, sagen Sie bitte rechtzeitig ab. Unangemeldete Patienten müssen mit längeren Wartezeiten rechnen.
Gut zu wissen
Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen wählen Sie bitte immer sofort die Notrufnummer der Feuerwehr: 112.
Sie benötigen ärztliche Hilfe außerhalb
unserer Öffnungszeiten?
Nach Beendigung der Sprechzeiten erhalten Sie täglich, auch an Wochenenden und Feiertagen, medizinische Hilfe über die bundesweit einheitliche Nummer 116 117. Weitere Informationen erhalten Sie
unter www.116117.de.
Sofern Sie mobil sind, erreichen Sie täglich bis 22 Uhr den ärztlichen Bereitschaftsdienst in der Notfalldienstsprechstunde in der Raphaelsklinik, Loerstr. 23, 48143 Münster.
(Mo, Di, Do 18-22 Uhr, Mi + Fr 13-22 Uhr,
Sa/So u. gesetzliche Feiertage 8-22 Uhr)
Weitere Informationen finden Sie auch auf:www.kvwl.de/buerger/notfalldienst
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss der Versicherungsnachweis bei Beginn einer Behandlung vorgelegt werden. Bitte bringen Sie deshalb Ihre Versicherungskarte zu allen Behandlungen mit. Kassenformulare wie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Rezepte, Überweisungen etc. dürfen ansonsten nicht ausgestellt werden.

Die elektronische
Patientenakte
Ihre digitale Akte für alle Gesundheitsinformationen
Liebe Patientin, lieber Patient,
Ihre Krankasse hat für Sie eine elektronische Patientenakte (ePA) eingerichtet. In der Akte werden Befundberichte, Laborergebnisse und andere Gesundheitsdaten digital erfasst. Auch Sie selbst können Daten hinzufügen. So können sich Praxen, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen bei Bedarf schnell einen Überblick über Ihre Krankengeschichte verschaffen – und Sie haben immer alle wichtigen Unterlagen parat.

Unsere Praxis speichert Informationen aus Ihrer aktuellen Behandlung in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA), wenn diese digital vorliegen, von uns erhoben wurden und Sie damit einverstanden sind. Dazu gehören zum Beispiel Arztbriefe, Befunde und Laborergebnisse.
Auf Wunsch können wir weitere Informationen in Ihre ePA einstellen, soweit dies technisch bereits möglich ist. Zum Start der ePA sind noch nicht alle Funktionen verfügbar. Deshalb können wir zum Beispiel Ihren Impfpass derzeit noch nicht hochladen.
In Ihrer ePA gibt es außerdem eine Medikamentenübersicht. Dort werden automatisch alle Medikamente aufgeführt, die Ihnen seit der Einrichtung Ihrer ePA per E-Rezept verschrieben wurden. So behalten sowohl Sie als auch wir den Überblick über Ihre Verordnungen. Die Daten werden automatisch eingetragen.
Wenn Sie zu Hause noch ältere Befunde oder andere medizinische Unterlagen auf Papier haben und diese in Ihrer ePA speichern möchten, können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Dort erhalten Sie Unterstützung beim Hochladen der Dokumente. Alternativ können Sie die Unterlagen selbst mit der ePA-App in Ihre Akte hochladen.
Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Dort bekommen Sie auch die passende App für Ihr Smartphone oder Tablet sowie Unterstützung bei der Einrichtung und Nutzung.
Wenn Sie die App nicht selbst verwenden möchten, können Sie eine Vertrauensperson – zum Beispiel einen Angehörigen – bevollmächtigen, die ePA für Sie zu verwalten. Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls bei Ihrer Krankenkasse.
Gut zu wissen: Auch wenn Sie die App nicht nutzen, können wir wichtige medizinische Unterlagen wie Befunde in Ihrer ePA speichern. So sind Ihre Gesundheitsdaten sicher an einem Ort hinterlegt und bei Bedarf jederzeit verfügbar.
Denken Sie daran: Sie entscheiden selbst, welche Informationen gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf. Wenn Sie nicht möchten, dass bestimmte Dokumente – zum Beispiel Befundberichte oder Arztbriefe – in Ihrer ePA gespeichert werden, teilen Sie uns dies einfach mit.
Außerdem können Sie festlegen, welche Praxen, Apotheken oder anderen Gesundheitseinrichtungen Ihre ePA einsehen dürfen. Wenn Sie nicht möchten, dass bestimmte Einrichtungen Zugriff auf Ihre Daten erhalten, können Sie diesen jederzeit einschränken oder entziehen.
Auch der Speicherung Ihrer verordneten Arzneimittel in der ePA können Sie widersprechen. In diesen Fällen nutzen Sie bitte die ePA-App oder wenden sich an Ihre Krankenkasse.
Mit der ePA-App haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, einzelne Dokumente oder Ihre gesamte Medikamentenliste zu verbergen. Diese Inhalte können dann nur noch von Ihnen selbst eingesehen werden.
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
Wenn Sie eine elektronische Patientenakte (ePA) haben, stellen wir wichtige Informationen aus Ihrer aktuellen Behandlung dort für Sie bereit. Dazu gehören beispielsweise Befundberichte zu Untersuchungen und Therapien, Laborergebnisse sowie Arztbriefe, die wir an mitbehandelnde Ärztinnen und Ärzte versenden.
Weitere Daten aus Ihrer aktuellen Behandlungen stellen wir auf Anfrage für Sie ein, wenn sie uns elektronisch vorliegen und von unserer Praxis erhoben wurden. Bitte beachten Sie: Sie haben jederzeit das Recht, der Speicherung bestimmter Daten in Ihrer ePA zu widersprechen. Dies kann insbesondere bei besonders sensiblen Gesundheitsdaten wichtig sein, zum Beispiel bei psychischen Erkrankungen, sexuell übertragbaren Infektionen oder Schwangerschaftsabbrüchen. Wenn Sie nicht möchten, dass solche Informationen in Ihrer ePA gespeichert werden, sprechen Sie uns bitte an.
Wir beraten Sie gerne.
Ihr Praxisteam
Bei Fragen rund um Ihre ePA hilft Ihnen Ihre Krankenkasse weiter:
https://www.gematik.de/versicherte/epa-app
Mehr Infos zur ePA hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-na-sicher/
Fragen rund um unsere Praxis
Um allen Patient:innen die gleiche Möglichkeit zu geben, einen Akuttermin zu bekommen, bitten wir Sie, morgens direkt um 8 Uhr bei uns anzurufen. Zunächst landen Sie in unserer Telefonwarteschlange. Wir versuchen, jeden Anruf so schnell wie möglich entgegenzunehmen und schauen dann, wie wir die Termine einplanen können.
Auch wenn Sie morgens bei uns anrufen, kann es leider vorkommen, dass wir Ihnen keinen Akuttermin am selben Tag anbieten können. Wir erhalten täglich viele Anfragen für die Akutsprechstunde und planen so viele Patientinnen und Patienten wie möglich ein. Die Anzahl der Akuttermine ist jedoch begrenzt, da wir nur eine bestimmte Kapazität pro Tag zur Verfügung haben.
Die Akutsprechstunde ist für Beschwerden vorgesehen, die plötzlich aufgetreten sind und schnell abgeklärt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise Infekte, Magen-Darm-Beschwerden oder akute Schmerzen. Um möglichst vielen Patientinnen und Patienten helfen zu können, ist die Behandlungszeit in der Akutsprechstunde auf ein akutes Anliegen begrenzt. Ausführliche Beratungen, das Ausfüllen von Anträgen oder Anliegen mit höherem Zeitbedarf sind in diesem Rahmen leider nicht möglich. Die feste Sprechstunde ist für planbare Termine vorgesehen. Dazu gehören beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen wie Gesundheits- oder Hautkrebsscreenings sowie die Abklärung längerfristiger Beschwerden und Fragen, die mehr Besprechungs- oder Behandlungszeit benötigen. Für Termine in der festen Sprechstunde planen Sie bitte eine Vorlaufzeit von etwa 3 bis 4 Wochen ein.
Damit wir Sie behandeln und Ihnen Rezepte, Überweisungen, Verordnungen oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen können, benötigen wir zu Beginn eines jeden Quartals Ihre Versichertenkarte. Ein neues Quartal beginnt jeweils am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines Jahres. In der Regel müssen Sie Ihre Versichertenkarte nur einmal pro Quartal bei uns einlesen lassen. Danach können wir im laufenden Quartal die notwendigen Leistungen für Sie ausstellen und abrechnen.
Sobald Sie Ihre Versichertenkarte bei uns eingelesen haben, können wir Ihnen ein E-Rezept ausstellen. Dies gilt jedoch nur für Medikamente. Um das E-Rezept einzulösen, gehen Sie mit Ihrer Versicherungskarte in die Apotheke und geben diese dort ab. Wenn Sie Ihre Versichertenkarte im Quartal noch nicht bei uns eingelesen haben, können wir Ihnen kein E-Rezept ausstellen. Wir bereiten Ihnen dann aber gerne ein Papierrezept zur Abholung vor.
Jede Woche erreichen uns zahlreiche Anfragen und Anträge, die unsere Ärzte bearbeiten müssen. Aufgrund der hohen Anzahl kann es manchmal länger dauern, da einige Bearbeitungen aufgrund des Arbeitsaufwandes mehr Zeit benötigen. Die Bearbeitung findet meist in der Mittagspause oder nach der Sprechstunde statt, also immer außerhalb unserer Öffnungszeiten. Wir bemühen uns, Ihre Anträge und Anfragen immer so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0251 293329, um Termine zu vereinbaren oder um direkt mit uns zu sprechen und beispielsweise Fragen zu klären. Wenn Sie bei uns anrufen, können Sie die Taste 1 drücken, um unser Rezepttelefon zu erreichen. Dafür nennen Sie uns bitte Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und die Medikamente/Überweisungen, die Sie benötigen. Sie können uns auch eine E-Mail schreiben (kontakt@praxis-kreuzviertel.de). Hier können Sie uns Rezeptanfragen schicken, Fragen oder Anliegen schildern und nach einem festen Termin fragen. Bitte senden Sie uns hier keine Anfragen für Akuttermine oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, uns über das Kontaktformular auf unserer Homepage zu kontaktieren. Auch hier gilt: Senden Sie uns schriftlich bitte keine Anfragen für Akuttermine oder AUs.

Kontakt
Sie haben Fragen? Teilen Sie uns Ihr Anliegen gerne über unser Kontaktformular mit oder rufen Sie uns an: Tel. 0251-293329.
Bitte beachten: Für Krankschreibungen und Akuttermine können wir ausschließlich telefonische Anfragen bearbeiten.